Ausbildungsgebühren: Stand 01.08.2023
45 min. Monatlicher Beitrag 40,00 €
60 min. Monatlicher Beitrag 45,00 €
75 min. Monatlicher Beitrag 48,00 €
90 min. Monatlicher Beitrag 51,00 €
Tanzflat I - [alle Kurse bis 60 Minuten] monatlicher Beitrag - 95,00 € - ( 95,00 € bei einer Vereinsmitgliedschaft)
Tanzflat II - [alle Kurse ab 75 Minuten] monatlicher Beitrag - 145,00 € - (95,00 € bei einer Vereinsmitgliedschaft)
Tanzflat III - monatlicher Beitrag - 95,00 € für Vereinsmitglieder
Tanzflat:
Die Tanzflat berechtigt zur Teilnahme an allen Unterrichtskursen im entsprechendem Alter und dem entsprechenden Level.
Ausgenommen von der Tanzflat sind die Tanzwochen, Workshops und die Vorausbildungsklassen für Bühnentanz sowie spezielle pädagogische Fortbildungen.
Ermäßigungen:
Vereinsmitglieder der Tanzoffensive, erhalten eine Ermäßigung auf die Tanzflat I und auf die Tanzflat II - somit reduziert sich der Beitrag für die Tanzflat auf 95,00 €
Grundsätzliche Ermäßigungen:
Weitere belegte Unterrichtskurse ermäßigen sich jeweils um 10,00 €.
Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf ihren gewählten Kurs.
Für die Berechnung des monatlichen Unterrichtsbeitrages, wird der Unterrichtskurs mit der höchsten Dauer zu Grunde gelegt.
Finanzielle Unterstützung
Informationen zur Unterstützung von Beiträgen finden Sie unter:
http://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/
Anspruch:
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
in Anspruch genommen werden.
Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.
Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit:
(zum Beispiel Ballettschule, Jugendverband, Sportverein, Musikschule)
Höhe der Leistung: Bis zu 10 Euro monatlich und Fahrkosten
+ Übernahme der Kosten für Anschaffung oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen bis zu 120 Euro (davon 30 Euro Eigenanteil) im Jahr
+ Vergünstigungen bei den Fahrtkosten zum Freizeitort, wenn die Entfernung dies erfordert: für Grundschüler bei mehr als 1 km, für Oberschüler bei mehr als 2 km.
+ 10 Euro monatlich für Fahrtkosten, wenn der Freizeitort (regelmäßig oder bei Turnieren, Auftritten, Freizeitfahrten) außerhalb des Tarifbereiches ABC liegt. Ansparung ist möglich.
Beantragung:
Einreichen des ausgefüllten Antrages bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen (einschließlich Nachweis über Kosten des Anbieters und ggf. Rechnung für benötigte Ausrüstung)